Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Von KonAutPro e.U., Stand: 02/2026
Auftragnehmer:
Christoph Haidinger, KonAutPro e.U.
Dreihackengasse 32, 8020 Graz, Österreich
Firmenbuchnummer: 650269d
E-Mail: christoph@konautpro.at
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen unternehmensbezogenen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des UGB sind.
1.2 Verbraucher im Sinne des KSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung unserer AGB. Diese werden dem Kunden übermittelt oder zur Verfügung gestellt.
1.4 Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
2.3 Mündliche Auskünfte, Zusagen oder Nebenabreden sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Angaben des Kunden oder Dritter (z. B. Herstellerangaben), auf die sich der Kunde stützt, sind uns vor Auftragserteilung mitzuteilen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
2.5 Einfache, überschlägige Kostenschätzungen sind unentgeltlich. Detaillierte Kostenvoranschläge oder Konzeptionsleistungen sind entgeltlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Preise und Entgelt
3.1 Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Preise sind grundsätzlich keine Pauschalpreise, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind und auf Wunsch oder Veranlassung des Kunden erbracht werden, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach angemessenem Aufwand verrechnet.
3.4 Fahrtzeiten, Reise- und Nebenkosten können gesondert verrechnet werden. Eine Verrechnungspflicht besteht nicht.
3.5 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. laufende Beratung, Entwicklungsbegleitung) gilt das Entgelt als wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex (VPI 2010). Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses.
4. Beigestellte Ware und Materialien
4.1 Werden Geräte, Materialien, Unterlagen oder Komponenten vom Kunden beigestellt, so liegt die Verantwortung für deren Eignung, Funktionsfähigkeit und Qualität ausschließlich beim Kunden.
4.2 Für beigestellte Ware übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung.
4.3 Entsteht durch die Verarbeitung oder Integration beigestellter Ware ein zusätzlicher technischer, organisatorischer oder zeitlicher Aufwand, sind wir berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert nach angemessenem Aufwand zu verrechnen. Dies gilt insbesondere bei erhöhter Prüf-, Anpassungs- oder Koordinationsnotwendigkeit.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vor Beginn der Leistung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der für den kommenden Abrechnungsmonat voraussichtlich anfallenden Stunden zu leisten.
5.2 Die Abrechnung erfolgt laufend monatlich nach tatsächlichem Aufwand. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
5.3 Skonti werden nicht gewährt.
5.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
6. Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck des Gläubigerschutzes an anerkannte Kreditschutzverbände übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Unsere Leistungspflicht beginnt erst, wenn alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
7.3 Für die Funktionsfähigkeit bestehender Anlagen, Systeme, Schnittstellen und Infrastrukturen des Kunden trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung.
7.4 Prüfungen von Bestandsanlagen oder Kundensystemen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt.
8. Leistungsausführung und Änderungen
8.1 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss stellen eine Vertragsänderung dar und führen zu einer Anpassung von Terminen und Entgelt.
8.2 Sachlich gerechtfertigte, geringfügige technische Änderungen gelten als genehmigt, sofern sie dem Vertragszweck dienen.
8.3 Wünscht der Kunde eine beschleunigte Leistungsausführung, stellt dies eine Vertragsänderung dar und berechtigt uns zur Verrechnung des entstehenden Mehraufwands.
9. Leistungsfristen und Verzug
9.1 Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von uns zu vertretende Umstände verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
9.3 Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, führen nicht zu einem Verzug unsererseits.
10. Abnahme und Gefahrübergang
10.1 Mit Abnahme der Leistung oder mangels Abnahme mit Anzeige der Fertigstellung geht die Gefahr auf den Kunden über.
10.2 Verweigert der Kunde die Abnahme ohne sachliche Begründung, gilt die Leistung als abgenommen.
11. Leistungsstopp und Rücktritt
11.1 Bei Zahlungsverzug oder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten des Kunden sind wir berechtigt, die Leistung einzustellen.
11.2 Dauert der Zahlungsverzug oder die Verzögerung durch den Kunden an, sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
12. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
12.1 Physische Leistungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2 Die Übergabe von Ergebnissen, insbesondere von CAD-Daten, Konstruktionen, Konzepten und Dokumentationen, erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
13. Schutzrechte Dritter
13.1 Werden Leistungen nach Vorgaben des Kunden erbracht, garantiert der Kunde, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13.2 Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos und ist berechtigt, die Leistung bis zur Klärung solcher Ansprüche einzustellen.
14. Geistiges Eigentum
14.1 Sämtliche von uns erstellten Unterlagen, Konzepte, Konstruktionen, Modelle, Software und sonstigen Ergebnisse bleiben unser geistiges Eigentum.
14.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
14.3 Eine weitergehende Nutzung, Weitergabe oder Exklusivität bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
15. Gewährleistung
15.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme.
15.2 Wir schulden eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
15.3 Der Kunde hat zu beweisen, dass ein Mangel bereits bei Abnahme vorlag.
16. Haftung
16.1 Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der jeweils tatsächlich zur Auszahlung gelangenden Versicherungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung begrenzt, maximal jedoch mit der Pauschalversicherungssumme von EUR 5.000.000,00.
16.3 Eine Haftung für reine Vermögensschäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens **Christoph Haidinger, KonAutPro e.U., Dreihackengasse 32, 8020 Graz, Österreich**.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.